Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Mit der Erteilung eines Auftrages an die Cut Center AG anerkennt der Besteller die nachstehenden Lieferbedingungen. Allgemeine Lieferbedingungen des Bestellers sowie Abweichungen von den vorliegenden Lieferbedingungen erlangen nur Gültigkeit, soweit dies schriftlich vereinbart wird.

2. Erfüllungsort, Gefahr und weitere Konditionen

Lieferungen der Cut Center AG erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Werk. Verpackung und Transportkosten werden zu Selbstkosten verrechnet; Paletten, Palettenrahmen usw. sind dem Spediteur in gleicher Anzahl zurück zu geben. Über- und Unterlieferung bis 5% der Bestellmenge sowie Teillieferungen sind zulässig. Erfüllungsort ist der Standort der Cut Center AG.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Verpackung und Fracht. Diese Kosten werden separat ausgewiesen und verrechnet. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zu bezahlen.

Befindet sich der Besteller mit einer Zahlung im Rückstand, ist die Cut Center AG berechtigt, ab dem 31. Tag nach Rechnungsstellung einen Verzugszins in der Höhe von 5 % zu verrechnen. Im weiteren kann die Cut Center AG die Erbringung von weiteren Leistungen für den entsprechenden Besteller bis zum Eingang der fälligen Zahlung einstellen. Die Lieferfrist verlängert sich automatisch um die Zeit des Zahlungsverzuges.

Übersteigt der voraussichtliche Rechnungsbetrag für die ganze Lieferung CHF 20’000.–, ist die Cut Center AG berechtigt, nach eigenem Ermessen Teil- oder Vorauszahlung zu verlangen.

4. Liefertermine

Die Festlegung der Lieferfrist erfolgt individuell und in Absprache mit dem Besteller. Sie beginnt mit dem Eingang der definitiven Mass- und Ausführungsunterlagen. Verspätete Lieferungen infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten ergeben keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsanullierung.

5. Auftragsunterlagen und Werkzeuge

Der Besteller ist verpflichtet, der Cut Center AG alle erforderlichen Bearbeitungsanweisungen und –unterlagen, wie Zeichnungen, Stücklisten, Materialspezifikationen, usw. schriftlich, oder in elektronischer Form zu übergeben. Unterlässt er dies, z.B. bei einer mündlichen oder telefonischen Bestellung, so trägt er das Risiko von Übermittlungs- und Erklärungsfehlern. Ändert der Besteller einen bereits erteilten Auftrag, so ist er verpflichtet der Cut Center AG neue und entsprechend geänderte Unterlagen zu übergeben. Elektronisch übermittelte Zeichnungen müssen mit Kontrollmassen versehen sein. Die Cut Center AG kann den Aufwand für die Erstellung von Zeichnungen, Programmen, speziellen Schneidvorrichtungen oder Werkzeugen, die für die Ausführung eines Auftrages benötigt werden an den Besteller verrechnen.

Die von der Cut Center AG für einen Auftrag erstellten Unterlagen, Vorrichtungen und Werkzeuge sind und bleiben Eigentum der Cut Center AG.

6. Haftungsausschluss und weitere Haftungsbeschränkungen

Für Arbeiten an Werkteilen und Material, das von Besteller zur Verfügung gestellt wird, wird – soweit gesetzlich zulässig –, jede Gewährleistung wegbedungen. Eigenschaften gelten nicht als zugesichert, soweit diese von der Cut Center AG nicht ausdrücklich bestätigt werden.

Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel sind uns unverzüglich jedoch spätestens innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Im Falle berechtigter Mängelrügen ist die Cut Center AG nach eigener Wahl und Ermessen berechtigt, die mangelhafte Ware zu ersetzen, diese nachzubessern oder den Werklohn im Umfang des Mindestwertes herabzusetzen.

Weitere Mängelrechte, insbesondere auch Anspruch auf Schadenersatz, werden wegbedungen.

Im weiteren haftet die Cut Center AG nicht für Mängelfolgeschäden und Vermögensschäden jeglicher Art.

Auf angeliefertes Material übernimmt die Cut Center AG keine Haftung, insbesondere auch für Materialien die mit Wasser oder anderen Stoffen chemische Reaktionen hervorrufen können. Bei Bearbeitungsschäden auf angeliefertem Material wird nur die erneute Bearbeitung kostenlos ersetzt.

7. Haftung des Bestellers gegenüber der Cut Center AG

Bei angeliefertem Material, dessen Zusammensetzung die Cut Center AG nicht kennt oder nicht in Kenntnis gesetzt wird, haftet der Besteller der Cut Center AG gegenüber für Schäden, die an Mensch, Umwelt und Maschinen entstehen können.

8. Gültigkeit

Diese Lieferbedingungen gelten ab dem 1. September 2006 und ersetzen alle früheren ähnlichen Bestimmungen. Sondervereinbarungen mit Kunden behalten ihre Gültigkeit.

9. Ergänzend anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für weitere hier nicht geregelte Umstände gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, insbesondere Art. 363 ff.

Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist der Standort der Cut Center AG.

Allgemiene Geschäftsbedingungen der Cut Center AG Stand 2023.

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